Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der BC GmbH, Carlo-Schmid-Strasse 12, 52146 Würselen (nachfolgend „bc“ genannt)

§ 1 Allgemeines

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, § 14 BGB.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sofern der Kunde ebenfalls eine der aus dem vorherigen Satz entsprechenden Ausschlussklausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die in unseren AGB nicht enthalten sind. Enthalten unsere AGB Regelungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die jeweiligen Regelungen aus unseren AGB.

§ 2 Registrierung

  1. Voraussetzung der Berechtigung zur Nutzung unserer Angebote, ist die ordnungsgemäße Registrierung des Kunden. Wir sind berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  2. Der Kunde muss volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Minderjährigen und/ oder geschäftsunfähigen Personen ist eine Registrierung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, das Registrierungsformular vollständig und korrekt auszufüllen. Die Verwendung von Spitznamen, Falschangaben, Abkürzungen oder Tarnnamen ist nicht erlaubt. Der Kunde hat wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person und/oder sein Unternehmen (im Folgenden: „Registrierungsdaten" genannt) zu machen. Die Registrierungsdaten sind vom Kunden bei Bedarf zu aktualisieren und Änderungen unverzüglich einzupflegen.
  4. Der Kunde hat bei Registrierung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nach den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes wahrheitsgemäß anzugeben. In dem Falle, dass der Kunde eine USt-ID nicht angibt, werden die Registrierung zurückgewiesen und die eingegebenen Registrierungsdaten gelöscht.
  5. Nach Registrierung werden wir dem Kunden eine Bestätigungsmail zusenden. Der Kunde hat den in die Bestätigungsmail eingefügten Link zu bestätigen. Nach Bestätigung des Links überprüfen wir die Richtigkeit der angegebenen USt-ID. Nach Überprüfung wird das Profil des Kunden freigegeben. Die Freigabe eines Profils kann bis zu 24 Stunden ab Bestätigung des Links aus der Bestätigungsmail andauern.
  6. Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Kunden ein Profil angelegt, auf das er unter Nutzung seines bei Registrierung hinterlegten Benutzernamens und seines gewählten Passwortes zugreifen kann. Der Kunde hat Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und sicherzustellen, dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn er den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung bzw. eines Bekanntwerdens seiner Zugangsdaten erlangt. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen. bc führt keine Überprüfung der Identität der Profilinhaber und aller Angaben in den Profilen durch. Wir leisten daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei dem Profilinhaber um die Person handelt, für die der jeweilige Profilinhaber sich ausgibt.
  7. Wir sind berechtigt, für den Fall, dass der Kunde unwahre, ungenaue oder unvollständige Registrierungsdaten erteilt hat, die zu einer fehlerhaften Individualisierung des Kunden führen können, die Onlinepräsenz des Kunden zu sperren und den Kunden zu löschen. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Richtigkeit der von dem Kunden angegebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer begründete Zweifel bestehen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen.
  2. Die Online-Bestellung stellt ein rechtlich verbindliches Angebot des Kunden an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Onlinebestellung wird rechtsverbindlich aufgegeben über Betätigung des Buttons „Bestellung aufgeben“. Nach Bestellung senden wir dem Kunden eine E-Mail, in der wir ihm den Zugang seiner Bestellung bestätigen. Diese Zugangsbestätigung der Bestellung per E-Mail stellt keine Annahme dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch uns dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt:
    • bei Zahlung per SEPA mit Einziehung des Betrages
    • durch Versand des bestellten Produktes und Zugang einer Versandbestätigung, in der wir den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail bestätigen. Wenn die Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass der Kunde für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhält. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen uns über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande.
    Liegen mehrere Alternativen vor, kommt der Vertrag mit der zuerst vollzogenen Alternative zustande.
  3. Uns steht es frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Werktagen anzunehmen.
  4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch.
  6. Mit Annahme des Vertragsangebotes respektive mit der Benachrichtigung hierüber senden wir dem Kunden per E-Mail die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren einschließlich dieser AGB zu. Wir speichern den Vertrag und unsere zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB.

§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt und Höhere Gewalt

  1. Werden wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen von unserem Lieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss nicht mit den von dem Kunden bestellten Waren (kongruente Eindeckung) beliefert und/oder nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert und/oder treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d. h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform hierüber informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung heraus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Liefergarantie übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich: Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie – und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder –hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
  2. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. § 327u Abs. 1-3 BGB bleibt unberührt.
  3. Vorstehende Regelung gemäß Abs. 2 gilt entsprechend, wenn aus den in Abs. 1 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefertermins dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.

§ 5 Lieferung

  1. Soweit nichts Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ex works Incoterms® 2020. Bei Hol – und Schickschuld reist die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Versandkosten werden gemäß § 6 dieser AGB nicht erhoben.
  2. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt bei vereinbarter Versendung mangels anderer Vereinbarung uns vorbehalten. Wir werden uns jedoch bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche des Kunden zu berücksichtigen, ohne dass hierauf jedoch ein Anspruch des Kunden besteht. Die durch die von dem Kunden gewünschte Versandart bedingten Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht – frei – Lieferung – gehen zulasten des Kunden.
  3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden gegenüber dem vereinbarten Zeitpunkt verzögert, so lagen wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die anfallenden Verpackungs–, Transport– und Versicherungskosten (letzterer soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde) stellen wir beim Versand dem Kunden zusätzlich in Rechnung. Die Transportkosten nur insoweit als sie durch die Einlagerung verursacht sind. Bei Einlagerung hat der Kunde eine Lagerpauschale in Höhe von 1% der Nettovergütung je Woche für die eingelagerte Ware zu zahlen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwandes, dem Kunden auch der Nachweis eines gänzlich fehlenden Aufwandes vorbehalten.
  4. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen und – fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.
  5. Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Vertragsschlusses nach § 3 Abs. 2, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung der Bestellung geklärt sind und uns alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen.
  6. Geraten wir in Lieferverzug, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grund - nur nach Maßgabe der Regelung in § 11.
  7. Wenn dem Kunden wegen unseres Verzuges ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Netto – Vergütung für die im Verzug befindliche Warenlieferung im Ganzen, aber höchstens 5 % der Nettovergütung der Gesamtlieferung, die infolge des Verzuges nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß von uns geliefert wird. Ein weitergehender Ersatz unsererseits des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle eines vereinbarten fixen Liefertermins im Rechtssinne und der Übernahme einer Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung. Ansprüche des Kunden aus § 327u Abs. 1-3 BGB bleiben unberührt.
  8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht bei vereinbarter Holschuld mit Übergabe der zu liefernden Produkte an den Kunden, bei vereinbarter Versendungsschuld an den Spediteur, den Frachtführer, oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder unseres Lagers oder unserer Niederlassung oder des Herstellerwerks auf den Kunden über, es sei denn, es ist eine Bringschuld vereinbart. Vorstehendes gilt auch, wenn eine vereinbarte Teillieferung erfolgt.
  9. Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum des Zugangs der Mitteilung der Versand – und/oder Leistungsbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.

§ 6 Gewährleistung

  1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung der Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind wir berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchung – und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mangelfreiheit oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen. Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress, §§ 478, 479 BGB) und § 327u Abs. 1-3 BGB bleiben unberührt.
  2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach § 5 Abs. 8, im Falle der kundenseitigen An – oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme an. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits oder wenn in den Fällen der §§ 478, 479 BGB, § 327u BGB oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. § 305b BGB bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
  3. Unsere Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausführung, oder fehlerhaften Herstellungsstoffen oder, soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitungen beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen, und für die Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht denen unserer Produktbeschreibung oder einer abweichend vereinbarten Produktspezifikation oder dem jeweils produktspezifischen Datenblatt unsererseits oder herstellerseits vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln unsererseits, oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 oder einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand. § 327u Abs. 1-3 BGB bleibt unberührt.
  4. Wir übernehmen keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB, wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Waren bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit es nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
  5. Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der Schrift – oder Textform.
  6. Wir geben gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Vergütung

  1. Der angebotene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich in Euro sowie bei Nichtausfuhr der Ware aus der EU inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis inklusive einer Versandkostenpauschale entsprechend § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Andere Zahlungsmethoden als SEPA Zahlung bedürfen gesonderter Vereinbarung.
  3. Es besteht kein Mindestbestellwert.
  4. Kunden, die die Ware aus der EU ausführen, kann die Umsatzsteuer erstattet werden, soweit der Zoll die entsprechende Bescheinigung erteilt. Hierzu muss uns seitens des Kunden eine ordnungsgemäße, mit Zollstempel versehene Ausfuhrbescheinigung im Original vorgelegt werden. Im Falle einer Erstattung auf ein ausländisches Bankkonto hat der Kunde die anfallenden Überweisungskosten zu tragen.
  5. Der Kunde hat die von ihm verschuldeten Kosten einer Rückbuchung zu tragen und uns entsprechend zu erstatten

§ 8 Versandkosten

Wir erheben für den Versand der geschuldeten Ware keine Versandkosten.
§ 5 Abs. 1-3 bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Rückgaberecht bei unbenutzter Ware

Wir räumen dem Kunden nachfolgendes 14-tägiges Rückgaberecht ab Lieferung der Ware ein.
Dieses Rückgaberecht besteht nur, wenn die Ware

  • Originalware ist und
  • originalverpackt ist und an der Originalverpackung weder Gebrauchsspuren noch Beschädigung aufzufinden sind und
  • nicht in Gebrauch genommen ist und
  • nicht montiert ist.

Im Falle der Geltendmachung eines solchen Rückgaberecht trägt der Kunde die Rücksendekosten zuzüglich anfallender Aufwendungen, insbesondere Verpackungs- und Materialkosten.

§ 10 Vertriebseinschränkungen bei bc – Exklusiv- und Eigenmarken

  1. Ein Verkauf unserer nachfolgenden Eigen- und Exklusivmarken bc original, bc basic, bc edition, Early Rider, OneUp Components, Factor, Black Inc., Levelnine, Raaw, Vortrieb, resonator, Five Ten, 3min19sec, Toniq und Supurb erfolgt ausschließlich an Kunden, die Inhaber eines stationären Ladengeschäftes sind, das über ausreichende Verkaufsfläche verfügt, um die benannten Marken als Premiummarken stationär zu bewerben und auszustellen.
  2. Der Kunde versichert, dass er unsere unter Absatz 1 aufgeführten Eigen- und Exklusivmarken nicht über Online-Shops, Online-Plattformen, eMarketplaces oder sonst wie im Wege des Fernabsatz nach § 312c BGB vertreiben wird.
  3. Soweit der Kunde gegen seine Pflicht aus Abs. 1 und/oder 2 verstößt sind wir berechtigt, den Kunden auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

  1. Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
  2. Sofern wir gemäß Abs. 1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
  3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. In Fällen einfacher (leichter) Fahrlässigkeit nach Absatz 1 Satz 2 haften wir nicht für mittelbare oder nicht vorhersehbare Schäden und nicht für Folgeschäden (insbesondere nicht für reinen wirtschaftlichen Verlust und entgangenen Gewinn)
  5. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend „Vorbehaltsware“ genannt), bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträge beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
  2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
  4. Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.
  5. Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Wir verpflichten uns jedoch die Einzugsermächtigung nur bei berechtigtem Interesse zu widerrufen. Ein solches berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten.
  6. Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht.
  7. Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu liefernden Produkte bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß diesem Paragrafen beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.
  8. Bei kundenseitig verschuldetem vertragswidrigem Handeln, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag Zurücknahme aller Vorbehaltswaren berechtigt. Der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet und trägt die für die Rücknahme erforderlichen Transportkosten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind bei Rücktritt berechtigt die Vorbehaltsware zu verwerten. Die Verwertungserlöse werden, abzüglich angemessener Kosten der Verwertung, mit denjenigen Forderungen verrechnet, die uns der Kunde aus der Geschäftsbeziehung schuldet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelieferten Waren dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. Von allen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder uns abgetretener Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
  9. Übersteigt der Wert der von uns nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  10. Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Netto – Rechnungsbetrages unserer Ware zu den Netto – Rechnungsbeträgen der anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenstände. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums– oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  11. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.

§ 13 Geheimhaltung

Der Kunde hat die unsererseits auf dieser Plattform erhobenen Kaufpreise sowie die ihm über diese Plattform bekannt gewordenen Daten des Lagerbestandes auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns geheim zu halten.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.